Weitere Entscheidungen unten: BAG, 17.08.2010 | BVerwG, 09.11.2009

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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08   

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https://dejure.org/2009,172
BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung von Schulungskosten - Bindungsdauer - Inhaltskontrolle - Vergütungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch bei Verwendung von Formularen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Schulungskosten, Bindungsdauer, Inhaltskontrolle, Vergütungspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ausbildungskosten: Pflicht zur Rückzahlung unterliegt strengen Voraussetzungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Fortbildungskosten für Apothekenhelferin dürfen nicht immer zurückgefordert

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten - Auch nachträglich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung ist an allgemeinen Grundsätzen zu messen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - wer zahlt?

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 550
  • NZA 2010, 342
  • BB 2010, 180
  • DB 2010, 170
  • JR 2011, 183
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Darunter fallen auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten, weil sie festlegen, unter welchen Umständen die erbrachten Leistungen beim Arbeitnehmer verbleiben sollen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Richtwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. zum Ganzen: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Dann wird nicht eine zu weitgehende Klausel neu gefasst, sondern eine teilbare Klausel ohne ihren unwirksamen Bestandteil mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Bei Rückzahlungsklauseln ist das dann der Fall, wenn sich das aus der Anwendung der Grundsätze über die wirksame Bindungsdauer ergebende Prognoserisiko im Einzelfall verwirklicht (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 26 ff., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12): Hier kam eine zweijährige Bindungsdauer von vornherein nicht in Betracht.

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das gilt nicht nur bei der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 16, WM 2009, 1643; 22. März 2002 - V ZR 405/00 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2002, 2102; 9. März 1995 - III ZR 55/94 - NJW 1995, 1494, 1496).

    Das Verhalten nach Abschluss der Vereinbarung, auch das Prozessverhalten, ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dazu gehören insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation und untypische Sonderinteressen der Vertragspartner (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Schließlich muss nicht entschieden werden, ob eine unangemessene Benachteiligung sich hier daraus ergibt, dass nach dem Wortlaut der Vereinbarung eine Rückzahlungspflicht auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst aus Gründen kündigt, die im Bereich des Arbeitgebers liegen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Vorschrift setzt nämlich ein gegenseitiges Nachgeben voraus, zielt also auf einen gegenseitigen Interessenausgleich ab (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 35 ff., BAGE 124, 59).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Zwischenzeiten sind, da während dieser Zeit keine Ausbildung geleistet wurde, sondern die Klägerin für den Beklagten als Arbeitnehmerin tätig war, nicht mitzurechnen (vgl. BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - zu 5 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).
  • BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 158/92

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Fortbildungskosten - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen können hier dahingestellt bleiben (für Unwirksamkeit bei Abschluss nach Beginn der Schulung: BAG 9. Dezember 1992 - 5 AZR 158/92 - mwN, EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten Nr. 43).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Ob eine prozessuale Aufrechnungserklärung vorliegt und inwieweit eine Aufrechnung zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden soll, kann der Senat durch eigene Auslegung in der Revisionsinstanz ermitteln, da es insoweit um prozessuale Willenserklärungen geht (vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 67 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 86).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das ist der Fall, wenn der Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht wird (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - Rn. 15, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dabei handelt es sich vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 5 der Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung um eine konkludente (dazu BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) Aufrechnungserklärung im Prozess.
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Angemessenheit der Bindungsfrist

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 416/05

    Rechtskraft

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine geltungserhaltende Reduktion von Vertragsbestimmungen nicht vorgesehen (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 48) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    wenn die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme für ihn von geldwertem Vorteil gewesen wäre (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 100, 13; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 109, 345; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 38, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) und er nur die bis zum Ausscheiden tatsächlich entstandenen Kosten zurückzuzahlen hat.
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob in einer Fortbildungsvereinbarung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Fortbildungskosten vorsieht, die Kosten der Fortbildung zumindest der Größenordnung nach anzugeben sind, damit die Klausel den Anforderungen an die Transparenz entspricht, bisher offengelassen (zuletzt BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) .
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Rechtsprechung
   BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1851
BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 (https://dejure.org/2010,1851)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 (https://dejure.org/2010,1851)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 (https://dejure.org/2010,1851)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch; schwerbehinderter Bewerber; Benachteiligung

  • Bundesarbeitsgericht

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteiligung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 4 AGG, § 22 AGG, § 61b Abs 1 ArbGG
    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteiligung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Beförderungsstelle - Benachteiligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Beschäftigten; Beweislast des Arbeitgebers bei vorzeitiger Stellenbesetzung

  • hensche.de

    Diskriminierung: Behinderung

  • Betriebs-Berater

    Entschädigungsanspruch für schwerbehinderte Bewerber

  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteiligung

  • ra.de
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteiligung

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Beschäftigten; Beweislast des Arbeitgebers bei vorzeitiger Stellenbesetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 550
  • NJW 2011, 550
  • NZA 2011, 153
  • BB 2010, 2956
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung (Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 15 mwN, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1).

    Die Benachteiligung liegt in der Versagung der Chance (vgl. auch Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 22, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 31, AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 3 Rn. 24).

    Ausreichend ist, dass die Behinderung Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 38, 40, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; vgl. auch Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 3 Rn. 11; Meinel/Heyn/Herms AGG § 3 Rn. 7; Däubler/Bertzbach-Schrader/Schubert AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 37).

    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung führten (vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f., AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24, 49, AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19), und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war.

    Daran zeigt sich, dass die Bestimmungen in § 81 Abs. 2 SGB IX iVm. § 15 Abs. 2 AGG das Recht der schwerbehinderten Menschen auf ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren schützen (Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 42, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; vgl. 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - Rn. 33, BAGE 122, 54).

    Das ist nicht der Fall, wenn der Beschäftigte/Bewerber nicht ernsthaft an der Stelle interessiert war, sondern in Wirklichkeit nur eine Entschädigung anstrebte (vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 49 f. mwN, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1) und sich damit rechtsmissbräuchlich verhielt.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Dies stellt § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 28, AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Hängt die Höhe des Entschädigungsanspruchs von einem Beurteilungsspielraum ab, ist die Bemessung des Entschädigungsanspruchs grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 80 mwN, AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung durch das Tatgericht sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, die Folgen für den Kläger hinsichtlich seines Persönlichkeitsrechts, der Grad der Verantwortlichkeit der Beklagten, der Anlass und Beweggrund des Handelns der Beklagten, der Sanktionszweck und die damit verbundene abschreckende Wirkung (BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38, EzA AGG § 15 Nr. 6; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Dies ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht nach allgemeiner Lebenserfahrung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Benachteiligung wegen der Behinderung erfolgte (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19, EzA AGG § 15 Nr. 6; vgl. zu § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 idF vom 23. April 2004 Senat 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 18, BAGE 119, 262).

    b) Zweifel an der Ernsthaftigkeit können bereits dann bestehen, wenn der Bewerber, auch für ihn erkennbar, objektiv für die Stelle nicht in Betracht kam (BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 16, EzA AGG § 15 Nr. 6).

    Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung durch das Tatgericht sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, die Folgen für den Kläger hinsichtlich seines Persönlichkeitsrechts, der Grad der Verantwortlichkeit der Beklagten, der Anlass und Beweggrund des Handelns der Beklagten, der Sanktionszweck und die damit verbundene abschreckende Wirkung (BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38, EzA AGG § 15 Nr. 6; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).

    Es genügt, wenn vom Arbeitgeber unterlassene Maßnahmen objektiv geeignet sind, schwerbehinderten Menschen keine oder schlechtere Chancen einzuräumen (vgl. Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 30, BAGE 127, 367; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 44, BAGE 119, 262, jeweils zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF).

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Behinderung und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 41, BAGE 127, 367; vgl. zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF wegen geschlechtsbezogener Benachteiligungen auch BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die Behinderung, die zu der weniger günstigen Behandlung führten (vgl. Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 33, 37 f., AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24, 49, AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19), und in seinem Motivbündel weder die Behinderung als negatives noch die fehlende Behinderung als positives Kriterium enthalten war.

    Sie ergibt sich auch nicht aus § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX. Denn dort ist nicht geregelt, dass der Arbeitgeber mit einem solchen Vorbringen prozessual ausgeschlossen wird, das nicht in der Begründung der Ablehnung benannt war (vgl. Senat 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 52 ff., AP SGB IX § 81 Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).

    Die Benachteiligung liegt in der Versagung der Chance (vgl. auch Senat 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 22, AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 31, AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 3 Rn. 24).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Es genügt, wenn vom Arbeitgeber unterlassene Maßnahmen objektiv geeignet sind, schwerbehinderten Menschen keine oder schlechtere Chancen einzuräumen (vgl. Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 30, BAGE 127, 367; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 44, BAGE 119, 262, jeweils zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF).

    Dies ist der Fall, wenn die vorgetragenen Tatsachen aus objektiver Sicht nach allgemeiner Lebenserfahrung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass die Benachteiligung wegen der Behinderung erfolgte (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 19, EzA AGG § 15 Nr. 6; vgl. zu § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 idF vom 23. April 2004 Senat 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 18, BAGE 119, 262).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, BAGE 127, 367; BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 17 f., AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Behinderung und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF Senat 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 41, BAGE 127, 367; vgl. zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF wegen geschlechtsbezogener Benachteiligungen auch BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    d) Nach § 563 Abs. 3 ZPO kann das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Urteil des Berufungsgerichts nur wegen eines Mangels in der Gesetzesanwendung aufzuheben und der Rechtsstreit entscheidungsreif ist (Senat 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 24, BAGE 127, 232).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
    Aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB IX wird deutlich, dass der Arbeitgeber auch zu einer besonderen Förderung des beruflichen Weiterkommens des schwerbehinderten Menschen verpflichtet ist (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B IV der Gründe, BAGE 114, 299).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 11 Sa 83/08

    Keine Diskriminierung wegen Schwerbehinderung bei Bewerbung auf eine bereits

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

  • LAG Hamm, 26.06.2008 - 15 Sa 198/08

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung gem. § 15 AGG wegen

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    aa) Im Hinblick auf eine - insbesondere bei einer Einstellung und Beförderung zu treffende - Auswahlentscheidung des Arbeitgebers befinden sich Personen grundsätzlich bereits dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie sich für dieselbe Stelle beworben haben (vgl. auch BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 29) .

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 28 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58 ; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45 ) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Vielmehr befinden sich, soweit es um eine - insbesondere bei einer Einstellung und Beförderung - zu treffende Auswahlentscheidung des Arbeitgebers geht, Personen grundsätzlich bereits dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie sich für dieselbe Stelle beworben haben (vgl. auch BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 29) .

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

    Allerdings schließt der Umstand, dass eine ausgeschriebene Stelle bereits vor Eingang der Bewerbung der klagenden Partei besetzt wurde, nicht generell deren Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG aus (BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 42) .

    Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, beispielsweise darauf, ob ggf. eine vom Arbeitgeber gesetzte Bewerbungsfrist unterlaufen wird und/oder ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bereits vor Eingang einer Bewerbung erfolgte Stellenbesetzung gleichwohl zu einer Benachteiligung des nicht berücksichtigten Bewerbers führt (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 370/09 - Rn. 30; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - aaO) .

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09   

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https://dejure.org/2009,3078
BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09 (https://dejure.org/2009,3078)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2009 - 7 B 10.09 (https://dejure.org/2009,3078)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2009 - 7 B 10.09 (https://dejure.org/2009,3078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 118 Abs. 1; § 138 Nr. 6
    Urteil; Entscheidungsgründe; fehlende Entscheidungsgründe; Urteilsberichtigung; offenbare Unrichtigkeit; Berichtigungsbeschluss; Wirksamkeit; Nichtzulassungsbeschwerde.

  • openjur.de

    Urteil; Entscheidungsgründe; fehlende Entscheidungsgründe; Urteilsberichtigung; offenbare Unrichtigkeit; Berichtigungsbeschluss; Wirksamkeit; Nichtzulassungsbeschwerde.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Begründung in einem Urteil des Oberverwaltungsgericht als offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zugrundelegung eines unberichtigten Urteils bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Fall der Ergänzung des Urteils im Wege eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 118 Abs. 1; ; VwGO § 138 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Fehlende Begründung in einem Urteil des Oberverwaltungsgericht als offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Zugrundelegung eines unberichtigten Urteils bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Fall der Ergänzung des Urteils im Wege ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 550 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 186
  • DVBl 2010, 128
  • AnwBl 2010, 94
  • DÖV 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Das mag zu erwägen sein, wenn dem Sachverständigen jedwede Kompetenz für die Beurteilung der von ihm beantworteten Frage fehlt oder wenn er zwar über die notwendige Fachkunde verfügt, von seinen speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen bei der Begutachtung aber keinen Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736).
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Die einem Widerruf zugängliche Tatsachenbehauptung liegt in derartigen Fällen in der unwahren konkludenten Behauptung, das Gutachten oder die ärztliche Diagnose sei auf der in Wirklichkeit nicht in Anspruch genommenen fachlichen Grundlage erstellt (BGH, Urteil vom 11. April 1989 - VI ZR 293/88 - NJW 1989, 2941).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Dann verliert das Gutachten seinen Charakter als Werturteil (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - VI ZR 171/76 - NJW 1978, 751).
  • BGH, 03.05.1988 - VI ZR 276/87

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Gleichwohl ist der Schluss, den ein Arzt mit einer Diagnose aus seinen Beobachtungen zieht, eine Bewertung und nicht die Behauptung einer Tatsache (BGH, Urteil vom 3. Mai 1988 - VI ZR 276/87 - NJW 1989, 774).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05

    Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Klägerin die Kosten im Maße ihres Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7; und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - [...] Rn. 52).
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, handelt es sich um einen echten Verfahrensfehler, der durch eine Berichtigung nach § 118 Abs. 1 VwGO nicht behoben werden kann (vgl. zu § 319 ZPO: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - NJW 1993, 1399).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2009 - 7 B 10.09
    Die sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens, namentlich die außergerichtlichen Kosten, waren verhältnismäßig zu teilen, und zwar in der Weise, dass die Klägerin die Kosten im Maße ihres Unterliegens trägt und die Entscheidung über die restlichen Kosten, die dem Anteil der erfolgreichen Beschwerde am gesamten Beschwerdeverfahren entsprechen, der Kostenentscheidung in der Hauptsache folgt (Beschlüsse vom 10. November 1980 - BVerwG 1 B 802.80 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 7; und vom 3. April 2006 - BVerwG 7 B 95.05 - [...] Rn. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12

    Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und

    Dieser Umstand rechtfertigt nicht, von der im Übrigen auch ansonsten bei Widerrufsbegehren im Hinblick auf Äußerungen öffentlicher Stellen üblichen Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012- 13 B 127/12 -, juris, Rn. 44; Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3164/88 -, juris, Rn. 18, abzusehen und auch letztgenannte einer vollumfänglichen inhaltlichen Überprüfung durch das Gericht zu unterziehen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 23. April 2012 - 13 B 127/12 -, juris, Rn. 44 f.

    vgl. hierzu insgesamt: BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - VI ZR 171/76 -, juris, Rn. 17 f.; zur ärztlichen Diagnose: BGH, Urteile vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 -, juris, Rn. 12, und vom 3. Mai 1988 - VI ZR 276/87 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2008- 13 E 1108/08 -, juris, Rn. 8 ff.

    Diese Rechtsprechung, die auch für öffentlich-rechtliche Widerrufsansprüche gilt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 -, juris, Rn. 14, muss auch für Richtigstellungsbegehren Anwendung finden, da es sich um strukturell vergleichbare Ansprüche handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - 13 B 127/12

    Über E-Zigaretten und andere behördliche Warnungen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.November 2009 7 B 10.09 -, NVwZ 2010, 186, m. w. W.; zum Richtigstellungsanspruch vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2008 ZR 83/07 -, NJW 2008, 2262, 2263.
  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des

    (1) Dabei sind aber nur (unrichtige) Tatsachenbehauptungen einem Widerruf oder einer Richtigstellung zugänglich, nicht hingegen Werturteile (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 5 Rn. 15; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Rn. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. August 2010 - 10 LA 36/09 - juris Rn. 24).

    Niemand - auch nicht ein Hoheitsträger - kann im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 1805/92 - juris Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 5 Rn. 15).

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Hinsichtlich des Widerrufbegehrens ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nach Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom 9. November 2009 (BVerwG 7 B 10.09) rechtskräftig geworden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Offenbar muss auch sein, wie der Fehler zu korrigieren ist, denn anders als an einem Beschluss über die Berichtigung des Tatbestandes nach § 119 VwGO wirken an einem Berichtigungsbeschluss nach § 118 VwGO nicht zwingend diejenigen Richter mit, die an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt waren (BVerwG, Urteil vom 09.11.2009 - 7 B 10.09 -, juris Rn. 22).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Es ist anerkannt, dass im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs nichts anderes gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. November 2009 - 7 B 10/09 -, juris Rn. 14/15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Mai 1979 - X 639/78 -, juris Rn. 57; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 7; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Juni 1991 - 11 UE 3164/88 -, juris Rn. 18, VG Köln, Urteil vom 20. September 2012 - 26 K 7929/10 -, juris Rn. 136).
  • BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es kann dahin stehen, ob hier bereits ein Ausnahmefall anzunehmen war, weil keine ohne Weiteres erkennbare Unrichtigkeit im Sinne des § 138 SGG vorlag (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10/09 -, NVwZ 2010, S. 186, 187; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 -, NJW 1993, S. 1399, 1400).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2024 - 13 D 218/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2009 - 7 B 10.09 -, juris, Rn. 21.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 7 AS 123/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 24.06.2009 (L 7 B 10/09 AS) zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 5 B 09.3164

    Diagnose eines Amtsarztes; Anspruch auf Unterlassen (hier verneint);

    In Bezug auf den geltend gemachten Widerrufsanspruch wurde diese Entscheidung nach Zurückweisung der von der Klägerin eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision rechtskräftig (BVerwG vom 9.11.2009 Az. 7 B 10.09).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 10 B 5.18

    Verpflichtung einer Nachbargemeinde zu einer Zweckvereinbarung nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2018 - 11 A 378/16

    Unterlassungsanspruch eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzgl. der Verbreitung

  • BVerwG, 28.10.2013 - 2 B 84.12

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Verlust der

  • VGH Bayern, 06.08.2021 - 22 ZB 19.1035

    Antrag auf Berichtigung des Rubrums eines Einstellungsbeschlusses nach fiktiver

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 11 LA 169/09

    Anspruch auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Falle falscher Angaben eines

  • VG Köln, 22.09.2016 - 7 L 2029/16

    Verpflichtung des Inhabers von Arzneimittelzulassungen zur Durchführung von

  • VG Koblenz, 20.06.2022 - 1 K 807/21

    Kein Anspruch der Stadtentwicklungsgesellschaft Herdorf GmbH & Co. KG und des

  • VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 10 K 18.00539

    Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Urteil

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